Ziel dieser Massnahme ist es, das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesundheitswesen zu stärken sowie das Verständnis für die gemeinsame Zusammenarbeit zu fördern.
Der Austausch zwischen Pharmaunternehmen und Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie Institutionen bildet eine wichtige Basis, um innovative Therapien zu entwickeln und die Patientenversorgung bestmöglich zu gewährleisten. Ein Mehrwert für die Gesundheit der Patienten kann nur geschaffen werden, wenn pharmazeutische Hersteller eng mit Wissenschaftlern, Ärzten und anderen medizinischen Heilberufen zusammenarbeiten.
Der Wissenstransfer erfolgt dabei wechselseitig:
– So bietet Gedeon Richter beispielsweise qualitativ hochwertige Fortbildungen an, damit Ärzte bestens über aktuelle Therapieoptionen informiert und somit Patienten auf höchstem Niveau und bei aktuellstem Wissensstand versorgt werden. Umgekehrt verfügen insbesondere Ärzte durch ihre unmittelbaren Kontakt zu den Patienten über eine besondere Expertise, die für die pharmazeutische Industrie notwendig ist, um innovative Produkte hervorzubringen.
– Für diese Fachkenntnisse und die Zeit und Dienstleistung, die Ärzte Pharmaunternehmen zur Verfügung stellen, werden sie von Pharmaherstellern entlöhnt. Die Vergütung soll in angemessener Weise und fair ausgestaltet werden. Davon unabhängig bleibt die Entscheidung des einzelnen Angehörigen der Fachkreise, ein bestimmtes Arzneimittel zu verschreiben, zu empfehlen oder abzugeben.
Die Zusammenarbeit von Gedeon Richter mit Ärzten und anderen medizinischen Fachkreisen und Institutionen wird auf der Basis von klaren Vorschriften, insbesondere Artikel 9 Pharming-Verhaltenskodex, gestaltet. Leitmotiv waren und sind hohe ethische Standards, Transparenz und damit Nachvollziehbarkeit der Interaktionen zwischen der pharmazeutischen Industrie und ihren Partnern im Gesundheitswesen. Die Gedeon Richter (Schweiz) AG hat sich freiwillig dazu verpflichtet, die Kooperationen mit Angehörigen der Fachkreise und Institutionen transparent zu dokumentieren.
Es werden geldwerte Leistungen aus folgenden Bereichen veröffentlicht:
– Spenden und Förderungen
– Forschung und Entwicklung
– Veranstaltungen
– Dienst- und Beratungsleistungen samt Auslagen
Die Offenlegung zu jedem Angehörigen der Fachkreise und jeder Institution enthält individuelle Angaben, die deren eindeutigen Identifizierbarkeit gewährleistet und die Summe der gewährten geldwerten Leistungen enthalten.
Die Berichterstattung erfolgt jährlich beginnend mit dem Kalenderjahr und einer Veröffentlichung zum 30. Juni des Folgejahres.
Entsprechend der geltenden Datenschutzbestimmungen veröffentlicht die Gedeon Richter (Schweiz) AG personenbezogenen Daten nur nach Zustimmung der Fachkreisangehörigen. Wurden Zustimmungen nicht erteilt, sind die Zuwendungen in anonymer, aggregierter Form aufgeführt.